Berufsethik
Wozu sich unsere Mitglieder verpflichten
Die Mitglieder des Vereins der Sportpsychologie Steiermark sind verpflichtet, den
Berufskodex und die Ethikrichtlinien
der Ethik-Kommission des Psychologenbeirates beim Bundesministerium für Gesundheit, Sport
und Konsumentenschutz einzuhalten.
Berufsethische Richtlinien schützen die Würde jener Personen – Athlet*innen, Trainer*innen,
Eltern –, die sich Sportpsycholog*innen, Mentalcoachs und Mentaltrainer*innen anvertrauen.
Zu diesem Konsument*innenschutz gehört auch die Qualitätssicherung der sportpsychologischen
Dienstleistungen und Aktivitäten.
Sportpsycholog*innen, Mentalcoachs und Mentaltrainer*innen vermeiden jede Unklarheit
bezüglich ihrer Qualifikationen, ihrer Ausbildung und ihrer Ziele sowie der Ziele von
Organisationen, denen sie angehören; sie verwahren sich gegen Irreführungen ihrer Person
durch Dritte. Die Grenzen des eigenen beruflichen Wissens, der Kompetenz und der Methoden
sind zu berücksichtigen und sollten wo immer möglich durch Weiterbildung erweitert werden.
Geschützte Berufsbezeichnung
Durch das in Österreich gültige Psychologengesetz von 1990 (BGBl. Nr. 360) darf die
Berufsbezeichnung „Sportpsychologe“ nur von Personen mit abgeschlossenem
Diplomstudium der Psychologie geführt werden.
Das ist der Unterschied, auf den Sie bei der Auswahl achten sollten: Mentalcoach und
Mentaltrainer*in sind keine geschützten Bezeichnungen.