Verbindlich für alle Mitglieder

Qualitätund Standards

Wer im Leistungssport mit Menschen arbeitet, braucht überprüfbare Regeln. Hier ein Einblick über die Qualitätsvorgaben – und welche Ausbildungen anerkannt werden.

Berufsethik

Wozu sich unsere Mitglieder verpflichten

Die Mitglieder des Vereins der Sportpsychologie Steiermark sind verpflichtet, den Berufskodex und die Ethikrichtlinien der Ethik-Kommission des Psychologenbeirates beim Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz einzuhalten.

Berufsethische Richtlinien schützen die Würde jener Personen – Athlet*innen, Trainer*innen, Eltern –, die sich Sportpsycholog*innen, Mentalcoachs und Mentaltrainer*innen anvertrauen. Zu diesem Konsument*innenschutz gehört auch die Qualitätssicherung der sportpsychologischen Dienstleistungen und Aktivitäten.

Sportpsycholog*innen, Mentalcoachs und Mentaltrainer*innen vermeiden jede Unklarheit bezüglich ihrer Qualifikationen, ihrer Ausbildung und ihrer Ziele sowie der Ziele von Organisationen, denen sie angehören; sie verwahren sich gegen Irreführungen ihrer Person durch Dritte. Die Grenzen des eigenen beruflichen Wissens, der Kompetenz und der Methoden sind zu berücksichtigen und sollten wo immer möglich durch Weiterbildung erweitert werden.

Geschützte Berufsbezeichnung

Durch das in Österreich gültige Psychologengesetz von 1990 (BGBl. Nr. 360) darf die Berufsbezeichnung „Sportpsychologe“ nur von Personen mit abgeschlossenem Diplomstudium der Psychologie geführt werden.

Das ist der Unterschied, auf den Sie bei der Auswahl achten sollten: Mentalcoach und Mentaltrainer*in sind keine geschützten Bezeichnungen.

Anerkannte Aus- und Fortbildungen

Welche Qualifikationen wir anerkennen

Zwei Wege führen zur Aufnahme in den Pool der Sportpsychologie Steiermark.

Weg A

Universitäres sportpsychologisches Studium

Abgeschlossene universitäre sportpsychologische Studienprogramme (Master- und/oder Doktoratsprogramme), die an anerkannten Universitäten absolviert wurden – in den USA, Kanada, Australien, Großbritannien, Südafrika und Europa.

Weg B

Spezialisierungskurs in Sportpsychologie

Anerkannt werden Fortbildungslehrgänge mit mindestens 100 Stunden Theorie, 300 Stunden Praxis und 10 Stunden Supervision.

Mindestumfang: 100 h Theorie · 300 h Praxis · 10 h Supervision

Diese Lehrgänge sind anerkannt

Lehrgänge mit dem Vermerk nicht mehr angeboten werden für bereits erfolgte Abschlüsse weiterhin anerkannt.

  • Modulserie Sportpsychologie und Mentalcoaching im Leistungssport Plattform für Angewandte Sportpsychologie in Österreich · ausbildungsportpsychologie.at
  • Curriculum Sportpsychologie Arbeitsgemeinschaft Sportpsychologie in Deutschland
  • Ausbildungslehrgang für Sportpsychologie Arbeitsgemeinschaft Sportpsychologie in der Schweiz
  • Abgeschlossene sportpsychologische Zertifizierungskurse American Association for Applied Sport Psychology (AAASP) oder British Association of Sport and Exercise Sciences (BASES). Ebenso Absolvent*innen früherer Ausbildungslehrgänge – diese werden in dieser Form nicht mehr angeboten.
  • Ausbildungslehrgang der Care Company in Zusammenarbeit mit der Abteilung Sportpsychologie Wien nicht mehr angeboten
  • Fortbildungslehrgang in Sportpsychologie Land Tirol mit dem Institut für Sport- und Kreislaufmedizin Innsbruck nicht mehr angeboten
  • Fortbildungslehrgang Sportpsychologie Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (B.Ö.P.) nicht mehr angeboten

Wie wir die Betreuungsarbeit überprüfen

Kontakt

Fragen zur Qualifikation?

Sie möchten wissen, welche Ausbildung hinter einer Person steht, oder Ihre eigene Qualifikation prüfen lassen? Melden Sie sich.

Verein der Sportpsychologie Steiermark · Annenstraße 17/7 · 8020 Graz