Der Verein der Sportpsychologie Steiermark orientiert sich an den Qualitätsstandards des österreichischen Bundesnetzwerkes Sportpsychologie, um eine seriöse und qualitativ hochwertige sportpsychologische sowie mentale Beratung und Betreuung im Leistungssport zu gewährleisten. Die Mitglieder des Vereins der Sportpsychologie Steiermark sind verpflichtet, den Berufskodex und die Ethikrichtlinien der Ethik-Kommission des Psychologenbeirates (...beim Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) einzuhalten. Berufsethische Richtlinien sind notwendig, um die Würde jener Personen (AthletInnen, TrainerInnen, Eltern etc.) zu schützen, die sich SportpsychologInnen, Mentalcoachs und MentaltrainerInnen anvertrauen. Zu diesem KonsumentInnenschutz gehört auch die Qualitätssicherung der sportpsychologischen Dienstleistungen und Aktivitäten. SportpsychologInnen, Mentalcoachs und MentaltrainerInnen vermeiden jede Unklarheit bezüglich ihrer Qualifikationen, ihrer Ausbildung, ihrer Ziele und der Ziele von Organisationen, denen sie angehören; sie verwahren sich gegen Irreführungen ihrer Person durch Dritte. Die Grenzen des eigenen beruflichen Wissens, der Kompetenz und Methoden sind zu berücksichtigen und sollten wo immer möglich durch Förderung erweitert werden. Durch das in Österreich gültige Psychologengesetz von 1990 (BGBl. Nr. 360) kann die Berufsbezeichnung "Sportpsychologe" nur von Personen mit abgeschlossenem Diplomstudium der Psychologie geführt werden.
ANERKANNTE SPORTPSYCHOLOGISCHE FORT- UND AUSBILDUNGEN
a) Abgeschlossene universitäre sportpsychologische Studienprogramme: Abgeschlossene universitäre sportpsychologische Studienprogramme(master und/oder doctoral degree programs) die an anerkannten Universitäten (U.S.A, Canada, Australien, Großbritannien Süd-Afrika und Europa) absolviert wurden, können anerkannt werden .
b) Abgeschlossene Spezialisierungskurse in Sportpsychologie: Folgende Fortbildungslehrgänge werden anerkannt (mind. 100 Stunden Theorie und 300 Stunden Praxis und 10 Stunden Supervision):